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AGB ZimmerFREIburg
Leistungsanbieter
"Jenny" Veronika und Andreas Berg (im Folgenden: Vermieter)
Eschholzstraße 39
79106 Freiburg
Mietobjekt
ZimmerFREIburg
Stadtappartement (28 qm)
Antoniterstraße 13 (Ecke Egonstraße)
79106 Freiburg
Buchung
Die Buchung gilt verbindlich, sobald der Mieter dem Angebot (Mietdauer und Preis) des Vermieters per Mail, per Telefax oder auf dem Postweg unter Angabe seiner vollständigen Kontaktdaten zugestimmt und daraufhin vorbehaltlich weiterhin bestehender Verfügbarkeit eine Buchungsbestätigung vom Vermieter erhalten hat.
Bezahlung
Der festgesetzte Mietpreis ist am Anreisetag bei der Schlüsselübergabe in bar zu entrichten. Abweichungen hiervon, beispielsweise bei längeren Aufenthalten, oder auch Anzahlungen per Überweisung werden individuell vereinbart.
Personenzahl
ZimmerFREIburg ist zugelassen für maximal zwei Erwachsene. Zusätzlich kann ein Kind bis 7 Jahren kostenfrei im Bett der Eltern oder im eigenen Reisebett übernachten.
Enthaltene Leistungen
Im Mietpreis sind alle anfallenden Nebenkosten wie Wasser, Strom, Müllentsorgung etc. enthalten.
Ferner beinhaltet der Mietpreis ein Wäschepaket pro Person bestehend aus: einem Handtuch, einem großen Duschlaken, einem Waschlappen und Bettwäsche (kleiner und großer Kissen- sowie Bettbezug, Bettlaken). Bei längeren Aufenthalten werden Handtücher wöchentlich und Bettwäsche alle zwei Wochen gewechselt.
Folgende Erstausstattung wird ebenfalls gestellt: Toilettenpapier, Handwaschseife, Müllbeutel, Spülmittel, Zucker, Salz, Pfeffer etc.
Die Endreinigung ist im Mietpreis inkludiert.
Darüber hinaus steht ein Internet-Zugang (WLAN) zur Verfügung (ohne Gewähr).
Optional buchbare Leistungen
Ein Tiefgaragenstellplatz kann kostenpflichtig zum Appartement hinzugebucht werden.
Nicht enthaltene Leistungen
Im Waschkeller stehen zum Selbstkostenpreis Münz-Waschmaschine und -Trockner zur Verfügung.
Haustiere
Haustiere sind im ZimmerFREIburg nicht zugelassen.
An- und Abreise
Die An- und Abreise richtet sich nach den Terminen, die auf dem bestätigten Angebot angegeben sind. Am Anreisetag steht ZimmerFREIburg ab 16:00 Uhr zur Verfügung. Falls nicht anders vereinbart, muss ZimmerFREIburg am Abreisetag bis 11:00 Uhr verlassen und der Schlüssel an den Vermieter übergeben werden.
Die Mieter sollte dem Vermieter spätestens 24 Stunden vorher mitteilen, wann er ungefähr anreisen wird.
Der Treffpunkt zur Schlüsselübergabe etc. ist abhängig vom Ankunftstag bzw. der Ankunftszeit und wird dem Mieter in der Buchungsbestätigung mitgeteilt.
Rücktritt, Ersatzpersonen, Nichtantritt und Nichtinanspruchnahme von Leistungen
Der Mieter kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Vermieter ist allerdings berechtigt, eine Rücktrittspauschale geltend zu machen, soweit vom Mieter kein Ersatzmieter gestellt werden kann. Die Pauschale berechnet sich wie folgt:
bis 4 Wochen vor der geplanten Anreise: 20 Euro (Bearbeitungsgebühr),
ab 4 bis 2 Wochen vor der geplanten Anreise: 50% des Mietpreises,
ab 2 Wochen bis zu 1 Woche vor der geplanten Anreise: 75% des Mietpreises,
ab 6 Tagen vor der geplanten Anreise: 80% des Mietpreises.
Die Rücktrittspauschale gilt nur für jene Tage, an denen es dem Vermieter nicht gelingt das Quartier anderweitig zu vermieten. Im Übrigen bleibt dem Mieter der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden als gemäß Pauschale entstanden ist.
Eine finanzielle Erstattung bei verspäteter Anreise oder vorzeitiger Abreise ist vorbehaltlich der vorstehenden Regelungen nicht möglich.
Sonstiges
Eine Änderung der Ausstattung der Wohnung bleibt dem Vermieter vorbehalten.
Der Vermieter ist berechtigt, die Wohnung bei Bedarf (z. B. für kurzfristig notwendig gewordene Reparaturen) zu betreten.
Bei zum Zeitpunkt der Buchung nicht vorhersehbaren Ereignissen (z. B. Reparatur- oder Sanierungsarbeiten am Gebäude oder in der Ferienwohnung), die eine Nutzung des Appartements einschränken bzw. nicht möglich machen, behält sich der Vermieter eine entschädigungslose Stornierung der Buchung vor; dies gilt auch für etwaige rechtliche Änderungen bzgl. Vermietung von Ferienwohnungen (z. B. Aufhebung des Bestandsschutzes durch die Stadt Freiburg, Stichwort: Zweckentfremdung). Ggf. bereits erfolgte Mietzahlungen werden selbstverständlich erstattet.
Haftung
Für Wertgegenstände haftet der Vermieter nicht. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
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